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BGH: Keine wettbewerbswidrige Irreführung durch rote Briefkästen eines Mitbewerbers der Post

BGH
Urteil vom 12.05.2010
I ZR 214/07
Rote Briefkästen
UWG § 5 Abs. 1, 2 Nr. 1

Leitsatz des BGH:

Fehlvorstellungen, die darauf beruhen, dass der Verkehr noch nicht daran gewöhnt ist, dass eine Dienstleistung außer von dem früheren Monopolunternehmen auch von Wettbewerbern angeboten wird, begründen keine relevante Irreführung i.S. des § 5 UWG.
BGH, Urteil vom 12. Mai 2010 - I ZR 214/07 - OLG Nürnberg
LG Nürnberg-Fürth

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: