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OLG München: Wettbewerbswidrige Irreführung durch Werbung mit eigenem Bio-Logo dass Eindruck erweckt von unabhängigen Dritten erteilt worden zu sein

OLG München
Urteil vom 09.12.2021
6 U 1973/21


Das OLG München hat entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Irreführung vorliegt, wenn Produkte mit einem eigenem Bio-Logo beworben werden, so dass der Eindruck erweckt wird, dass das Logo von unabhängigen Dritten stammt und eine Zertifizierung vorliegt. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale.