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LG Berlin: Marke Black Friday mangels rechtserhaltender Benutzung hinsichtlich zahlreicher Waren und Dienstleistungen verfallen

LG Berlin
Urteil vom 15.04.2021
52 O 320/19


Das LG Berlin hat entschieden, dass Marke "Black Friday" mangels rechtserhaltender Benutzung hinsichtlich zahlreicher Waren und Dienstleistungen verfallen ist.

"Black Friday" ist die am vierten Freitag im November stattfindende Rabattaktion. Diese hat ihren Ursprung in den USA, ist aber auch in Deutschland inzwischen eine gebräuchliche Aktion.

Die Marke war Gegenstand zahlreicher Abmahnungen im Zusammenhang mit der jährlichen Rabattaktion.

DPMA: Wortmarke "Black Friday" mangels Unterscheidungskraft gelöscht - absolutes Eintragungshindernis § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

Das DPMA hat die Wortmarke "Black Friday" nach zahlreichen Löschungsanträgen mangels Unterscheidungskraft gelöscht. Das DPMA kommt zudem zutreffenden Ergebnis, dass der Eintragung § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG entgegensteht. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

"Black Friday" ist die am vierten Freitag im November stattfindende Rabattaktion. Diese hat ihren Ursprung in den USA, ist aber auch in Deutschland inzwischen eine gebräuchliche Aktion.

Die Marke war Gegenstand zahlreicher Abmahnungen im Zusammenhang mit der jährlichen Rabattaktion.