Skip to content

EuG: Microsoft ist hinsichtlich des Browsers Edge kein Gatekeeper im Sinne des Gesetzes über digitale Märkte (DMA - Digital Markets Act)

EuG
Urteil vom 02.09.2026
T-357/24
Opera Norway / Kommission


Der EuG hat entschieden, dass Microsoft hinsichtlich des Browsers Edge kein Gatekeeper im Sinne des Gesetzes über digitale Märkte (DMA - Digital Markets Act) ist.

Die Pressemitteilung des EuG:
Gesetz über digitale Märkte: Gericht bestätigt den Beschluss der Kommission, Microsoft nicht als Torwächter für Edge zu benennen

In ihrem Beschluss vom 12. Februar 20241 stellte die Kommission fest, dass der Internetbrowser Microsoft Edge kein wichtiges Zugangstor im Sinne des Gesetzes über digitale Märkte (DMA) darstellt, und beschloss daher, Microsoft nicht als „Torwächter“ für diesen Dienst zu benennen.

Opera Norway, Herausgeberin des Browsers Opera, ficht den Beschluss der Kommission vor dem Gericht der Europäischen Union an.

Das Gericht weist die Klage von Opera Norway in vollem Umfang ab.

Es stellt fest, dass Opera Norway von der angefochtenen Entscheidung unmittelbar und individuell betroffen und daher klagebefugt ist. In der Sache bestätigt es die Beurteilung der Kommission, dass Edge kein wichtiges Zugangstor im Sinne des DMA darstellt. Die Kommission durfte sich u. a. auf die geringe Nutzerzahl dieses Browsers stützen und sie mit derjenigen anderer Browser vergleichen, da diese Gesichtspunkte für die Beurteilung der tatsächlichen Bedeutung von Edge als Zugangstor, das es den gewerblichen Nutzern ermöglicht, ihre Endnutzer zu erreichen, relevant sind.

Die Kommission durfte ferner berücksichtigen, dass Edge auf der Browser-Engine Blink beruht, wodurch die Fähigkeit von Microsoft, bestimmte wesentliche Aspekte des Dienstes selbständig zu kontrollieren, reduziert wird. Darüber hinaus konnte die Kommission feststellen, dass die Integration von Edge in das Microsoft-Ökosystem, einschließlich seiner Vorinstallation unter Windows und der sonstigen ihm zugutekommenden Werbemaßnahmen, nicht ausreichend dazu beitrug, Edge zu einem wichtigen Zugangstor zu machen.

Unter diesen Umständen entscheidet das Gericht, dass die Kommission keinen Fehler begangen hat, als sie davon ausging, dass Microsoft, obwohl sie die im DMA vorgesehenen quantitativen Schwellenwerte erreicht, hinreichend substantiierte Argumente vorgebracht hat, um darzutun, dass Edge kein wichtiges Zugangstor darstellt.


Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: