VG Berlin: Hähnchen-Kebap muss aus Hähnchenfleisch-Scheiben und nicht aus Hackfleisch bestehen
VG Berlin
Urteil vom 12.09.2012
VG 14 K 48.11
Das VG Berlin hat entschieden, dass ein als "Hähnchen-Kebap" bezeichnetes Produkt aus Hähnchenfleisch-Scheiben und nicht aus Hackfleisch bestehen muss.
Aus der Pressemitteilung des VG Berlin:
"Ein nennenswerter Teil der Verbraucher verstehe „Kebab“ als Kurzform von „Döner-Kebab“. Nach den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuches besteht Hähnchen-Döner-Kebab aus dünnen Fleischscheiben ohne die Verwendung von wie Hackfleisch zerkleinertem Fleisch. Der Verbraucher habe die Erwartung, es handele sich um Hähnchenfleischscheiben „wie gewachsen“; diese Erwartung werde durch die Beschreibung des Produktionsprozesses auf der Verpackung nicht verändert."
Die vollständige Pressemitteilung des VG Berlin finden Sie hier:
Urteil vom 12.09.2012
VG 14 K 48.11
Das VG Berlin hat entschieden, dass ein als "Hähnchen-Kebap" bezeichnetes Produkt aus Hähnchenfleisch-Scheiben und nicht aus Hackfleisch bestehen muss.
Aus der Pressemitteilung des VG Berlin:
"Ein nennenswerter Teil der Verbraucher verstehe „Kebab“ als Kurzform von „Döner-Kebab“. Nach den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuches besteht Hähnchen-Döner-Kebab aus dünnen Fleischscheiben ohne die Verwendung von wie Hackfleisch zerkleinertem Fleisch. Der Verbraucher habe die Erwartung, es handele sich um Hähnchenfleischscheiben „wie gewachsen“; diese Erwartung werde durch die Beschreibung des Produktionsprozesses auf der Verpackung nicht verändert."
Die vollständige Pressemitteilung des VG Berlin finden Sie hier: