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BGH: Anspruch auf Übertragung einer Domain des Treugebers gegen den Treuhänder - braunkohle-nein.de

BGH
Urteil vom 25.03.2010
I ZR 197/09
braunkohle-nein.de
BGB § 667

Leitsatz des BGH

Bei treuhänderischer Registrierung eines Domainnamens richtet sich der Herausgabeanspruch des Treugebers aus § 667 BGB auf Übertragung oder Umschreibung des Domainnamens.

BGH, Urteil vom 25. März 2010 - I ZR 197/08 - OLG Rostock

Dieser Fall zeigt eine Konstellation, bei der anders als im Regelfall nicht nur ein Anspruch auf Freigabe der Domain, sondern ein Anspruch auf Übertragung einer Domain gegen den Domaininhaber besteht.

In den Entscheidungsgründen heißt es:

"[...] a) Allerdings richtet sich der Anspruch des Treugebers aus § 667 BGB auf Herausgabe des Erlangten, bei treuhänderischer Registrierung eines Domainnamens also auf dessen Übertragung oder Umschreibung. Es kommt hier
nicht auf die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannten Besonderheiten des Domainrechts an, wonach es bei marken- und namensrechtlichen Ansprüchen hinsichtlich eines Domainnamens nur einen Freigabeanspruch, nicht jedoch einen Umschreibungsanspruch gibt (vgl. BGHZ 149, 192, 204 f. - shell.de). Denn im Fall einer treuhänderischen Registrierung stellt es keine ungerechtfertigte Bevorzugung des Treugebers gegenüber anderen etwaigen Prätendenten dar, wenn er den Domainnamen mit der Priorität der treuhänderischen Registrierung erhält.[...]"


Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: