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BMWK: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Postrechts - Postrechtsmodernisierungsgesetz – PostModG

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Postrechts (Postrechtsmodernisierungsgesetz – PostModG) vorgelegt.

Aus dem Entwurf:
A. Problem und Ziel

Das Postgesetz vom 22. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3294) hat die Briefmärkte in Deutschland für den Wettbewerb geöffnet und die flächendeckende Versorgung mit Postdienstleistungen während des Liberalisierungsprozesses und nach dessen Vollendung sichergestellt. Über 25 Jahre nach Inkrafttreten des Postgesetzes ist es erforderlich, den Postrechtsrahmen zu modernisieren, damit er für die heutigen Herausforderungen, vor denen die Postmärkte stehen, die richtigen Instrumente zur Verfügung stellt.

Zu den wesentliche Neuerungen, die diese Modernisierung erforderlich machen, gehören der Wandel der Bedeutung des Briefs und die damit einhergehenden veränderten Anforderungen an den postalischen Universaldienst und dessen Finanzierung, die Auswirkungen zunehmender Paketmengen und eines intensiven Wettbewerbs auf die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten, der Einfluss zunehmender Lieferverkehre auf Natur und Umwelt sowie die Einflüsse der fortschreitenden Digitalisierung auf alle Bereiche des Postwesens. Aufgrund dieser umfassenden Veränderungen sind grundlegende Überarbeitungen aller Bereiche postrechtlicher Vorgaben auf formal gesetzlicher und verordnungsrechtlicher Ebene erforderlich. Zudem bedarf es der Ergänzung des Normbestandes in solchen Bereichen, in denen die beschriebenen Veränderungen bisher nicht oder nicht anforderungsgemäß durch postrechtliche Regelungen aufgegriffen werden. Hierbei steht insbesondere die sozial-ökologische Ausrichtung des Postsektors im Vordergrund. Grundlegender Überarbeitung und Ergänzung bedürfen die Befugnisse der Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde für den Postsektor. Umfangreiche Verweise auf andere, inzwischen mehrfach geänderte Gesetze, insbesondere das Telekommunikationsgesetz, haben zu rechtlichen Unklarheiten geführt.

Bei allen Anpassungen und Ergänzungen postrechtlicher Vorgaben sind stets die im Jahr 2008 zuletzt angepassten Vorgaben der europäischen Postdienste-Richtlinie 97/67/EG umzusetzen, die den Universaldienst in seinen wesentlichen Zügen vorgeben. Ebenfalls zu berücksichtigen sind die Vorgaben der Verordnung (EU) 2018/644, zu deren effizienter Durchsetzung Befugnisse für die nationale Regulierungsbehörde zu schaffen sind.

B. Lösung
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird eine grundlegende Novellierung des Postrechts unternommen. Bestehende Regelungen wurden vor dem Hintergrund der beschriebenen Veränderungen überarbeitet und ergänzt. Ziel des Gesetzes ist es, auch in Zukunft flächendeckend angemessene und ausreichende Postdienstleistungen zu gewährleisten, den fairen Wettbewerb zu stärken, angemessene Arbeitsbedingungen zu fördern und Anreize für einen ökologisch nachhaltigen Postsektor zu setzen. Insbesondere im Hinblick auf die beiden zuletzt genannten Aspekte werden erstmals konkrete sektorspezifische Vorgaben für sozial-ökologische Standards in einem modernen Postsektor gesetzt.


Den vollständigen Entwurf finden Sie hier:

LG Hamburg: Kündigung per Brief muss auch bei online geschlossenen Verträgen möglich sein - Anderslautende AGB-Klausel unwirksam

LG Hamburg
Urteil vom 29.04.2021
312 O 94/20


Das LG Hamburg hat entschieden, dass eine Kündigung per Brief auch bei online geschlossenen Verträgen möglich sein muss. Eine anderslautende AGB-Klausel, die nur elektronische Kommunikation zulässt, ist unwirksam.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: