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OLG München: Amazon haftet als Onlinehändler nicht für rechtswidrige Inhalte in E-Books - Buchhändlerprivileg gilt auch für digitalen Vertrieb

OLG München
Urteil vom 24.10.2013
29 U 885/13


Das OLG München hat entschieden, dass Amazon als Onlinehändler nicht für rechtswidrige Inhalte in angebotenen E-Books haftet. Das Gericht hat das sogenannte "Buchhändlerprivilieg" vorliegend also auch auf den digitalen Vertrieb von E-Books angewandt. Gegenstand des Rechtsstreits war eine angebliche Urheberrechtsverletzung durch Veröffentlichung eines Auszugs aus einem Karl Valentin-Sketch über den Buchbinder Wanninger.

Die Revision wurde zugelassen, so dass sich der BGH voraussichtlich mit der Frage befassen wird.