Der Bundestag hat die Errichtung der Stiftung Datenschutz beschlossen und auf den Weg gebracht. Auch die Stiftung wird die Probleme des deutschen und europäischen Datenschutzrechts leider nicht lösen. Immerhin sieht der Gesetzgeber die Notwendigkeit neue Instrumente und Institutionen zu schaffen.
In der dazugehörigen
BT-Drucksache 17/10092 heißt es :
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. das Stiftungsgeschäft zur Errichtung der Stiftung Datenschutz in Leipzig bis Oktober 2012
vorzunehmen und zügig die Anerkennung bei der zuständigen Stiftungsaufsicht zu beantragen
sowie vorbehaltlich der Entscheidung der Stiftungsaufsicht die Voraussetzungen für die Aufnahme
des Stiftungsbetriebs zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu schaffen,
2. auch bei der Auswahl des Gründungsvorstands der Stiftung Datenschutz und der Besetzung
des Verwaltungsrates das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Institution und ihre
Unabhängigkeit zu stärken,
3. bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Stifterin die Stiftung Datenschutz dauerhaft darin zu
unterstützen, gemeinsam mit der Wirtschaft, der Zivilgesellschaft sowie anderen Akteuren im
Bereich des Datenschutzes innovative und zukunftsfähige Konzepte zu entwickeln,
4. sich auch künftig im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gemeinsam mit
der Wirtschaft für eine ausreichende finanzielle Basis der Stiftung einzusetzen,
5. gemeinsam mit den Ländern die Arbeit der Stiftung Datenschutz im Bereich der schulischen
wie außerschulischen Bildung und Aufklärung zu unterstützen.