Skip to content

BGH: Der Hinweis "a la Cartier" für Schmuckstücke von Drittunternehmen ist unlautere vergleichende Werbung.

BGH
Urteil vom 04.12.2008
I ZR 3/06
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 1;
UWG § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2, § 6 Abs. 1 und 2 Nr. 4;
BGB § 823 Abs. 1 Ag, § 826 Gd
Ohrclips


Leitsätze des BGH:

a) Ob ein Anbieter von Waren auf einer Internet-Plattform im geschäftlichen Verkehr oder im privaten Bereich handelt, ist aufgrund einer Gesamtschau der relevanten Umstände zu beurteilen. Dazu können wiederholte, gleichartige Angebote, gegebenenfalls auch von neuen Gegenständen, Angebote erst kurz zuvor erworbener Waren, eine ansonsten gewerbliche Tätigkeit des Anbieters, häufige sogenannte Feedbacks und Verkaufsaktivitäten für Dritte rechnen.

b) Die Wendung "a la Cartier" in einem Verkaufsangebot für Schmuckstücke von Drittunternehmen ist eine unlautere vergleichende Werbung.

c) Allgemeine zivilrechtliche Bestimmungen können zum Markenschutz nur ergänzend herangezogen werden, wenn der Schutz nach dem Markengesetz versagt. Davon ist im Regelfall nicht schon dann auszugehen, wenn eine bekannte oder berühmte Marke außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf einer Internet-Plattform Verwendung findet.

BGH, Urt. v. 4. Dezember 2008 - I ZR 3/06 - OLG Frankfurt a.M.
LG Frankfurt a.M.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

BGH: eBay-Accountinhaber kann für Rechtsverletzungen durch einen Dritten haften

BGH, Urteil vom 11.3.2009
I ZR 114/06
Halzband


Der BGH hat sich in dieser Entscheidung mit der Frage befasst, ob der Inhaber eines ebay-Accounts für Rechtsverletzungen haftet, die ein Dritter unter Nutzung des Accounts begeht. Vorliegend ging es um eine Markenrechtsverletzung bzw. einen Wettbewerbsverstoß. Der BGH bejaht eine eigene Haftung des Accountinhabers, wenn dieser die Zugangsdaten nicht ausreichend gesichert hat. Zur Begründung führt der BGH an, dass der Accountinhaber durch die nicht ausreichende Sicherung der Accountdaten eine Gefahrenquelle geschaffen hat, für die er ggf. einstehen muss. Diese Haftungsgrundsätze lassen sich auch auf andere Angebote (z.B. Youtube-Accounts, Twitter Accounts) und Rechtsverletzungen übertragen. Die Entscheidung verdeutlicht noch ein mal, dass der Schutz der eigenen Accountdaten von enormer Wichtigkeit ist.



Die vollständige Pressemiteilung des BGH finden Sie hier:


"BGH: eBay-Accountinhaber kann für Rechtsverletzungen durch einen Dritten haften" vollständig lesen