LG Hamburg: Anbieten von Corona-Selbsttestzertifikaten im Internet ohne Arztkontakt mangels Gütigkeit unzulässig und wettbewerbswidrige Irreführung
LG Hamburg
Beschluss vom 14.12.2021
406 HKO 129/21
Das LG Hamburg hat entschieden, dass das Anbieten von Corona-Selbsttestzertifikaten im Internet ohne Arztkontakt mangels Gütigkeit eine wettbewerbswidrige Irreführung darstellt und damit unzulässig ist.
Die Meldung der Wettbewerbszentrale, die das Verfahren geführt hat, finden Sie hier:
Beschluss vom 14.12.2021
406 HKO 129/21
Das LG Hamburg hat entschieden, dass das Anbieten von Corona-Selbsttestzertifikaten im Internet ohne Arztkontakt mangels Gütigkeit eine wettbewerbswidrige Irreführung darstellt und damit unzulässig ist.
Die Meldung der Wettbewerbszentrale, die das Verfahren geführt hat, finden Sie hier: