OLG München: Amazon Dash-Button wettbewerbswidrig - Zu späte Belehrung über Pflichtinformationen und fehlender Hinweis auf Zahlungspflicht bei Betätigung des Buttons
OLG München
Urteil vom 10.01.2019
29 U 1091/18
Das OLG München hat entschieden, dass der Amazon Dash-Button in der derzeitigen Ausgestaltung wettbewerbswidrig ist. Kunden werden zu spät, nämlich erst nach Vertragsschluss, über die gesetzlichen Pflichtinformationen belehrt. Zudem genügt der Amazon Dash-Button nicht den Vorgaben der Button-Lösung, da auf dem Amazon Dash-Button der Hinweis fehlt, dass bei Betätigung eine zahlungspflichtig Bestellung ausgelöst wird.
Die Revision zum BGH hat das OLG München nicht zugelassen. Insofern kann Amazon aber eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.
Die Pressemitteilung der Verbraucherzentrale NRW, die geklagt hatte, finden Sie hier:
Urteil vom 10.01.2019
29 U 1091/18
Das OLG München hat entschieden, dass der Amazon Dash-Button in der derzeitigen Ausgestaltung wettbewerbswidrig ist. Kunden werden zu spät, nämlich erst nach Vertragsschluss, über die gesetzlichen Pflichtinformationen belehrt. Zudem genügt der Amazon Dash-Button nicht den Vorgaben der Button-Lösung, da auf dem Amazon Dash-Button der Hinweis fehlt, dass bei Betätigung eine zahlungspflichtig Bestellung ausgelöst wird.
Die Revision zum BGH hat das OLG München nicht zugelassen. Insofern kann Amazon aber eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.
Die Pressemitteilung der Verbraucherzentrale NRW, die geklagt hatte, finden Sie hier: