BGH: Keine Haftung des Vertriebshändlers für Verletzung der Verkehrssicherungspflichten bei Konstruktions- und Fabrikationsfehlern
BGH
Urteil vom 21.03.2023 - VI ZR 1369/20
BGB § 823 Abs. 1
Der BGH hat entschieden, dass keine Haftung des bloßen Vertriebshändlers für Verletzung der Verkehrssicherungspflichten bei Konstruktions- und Fabrikationsfehlers besteht. Anders ist nur dann zu entscheiden, wenn besondere Gründe (z.B. Kenntnis von Schadensfällen bei der Produktverwendung) Anlass für eine Überprüfung der Produktsicherheit nahelegen.
Leitsatz des BGH:
Zur deliktischen Produzentenhaftung bei einem mit Herbiziden verunreinigten Düngemittel.
BGH, Urteil vom 21. März 2023 - VI ZR 1369/20 - OLG Koblenz - LG Mainz
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 21.03.2023 - VI ZR 1369/20
BGB § 823 Abs. 1
Der BGH hat entschieden, dass keine Haftung des bloßen Vertriebshändlers für Verletzung der Verkehrssicherungspflichten bei Konstruktions- und Fabrikationsfehlers besteht. Anders ist nur dann zu entscheiden, wenn besondere Gründe (z.B. Kenntnis von Schadensfällen bei der Produktverwendung) Anlass für eine Überprüfung der Produktsicherheit nahelegen.
Leitsatz des BGH:
Zur deliktischen Produzentenhaftung bei einem mit Herbiziden verunreinigten Düngemittel.
BGH, Urteil vom 21. März 2023 - VI ZR 1369/20 - OLG Koblenz - LG Mainz
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