LG Berlin: Werbung in einem Newsletter muss durch deutlichen Hinweis als Werbung gekennzeichnet werden - hellgraue Schrift auf weißem Hintergrund reicht nicht
LG Berlin
Urteil vom 28.06.2022
102 O 61/22
Das LG Berlin hat entschieden, dass Werbung in einem Newsletter mit redaktionellen und werbenden Bestandteilen durch einen deutlichen Hinweis als Werbung gekennzeichnet werden muss. Hellgraue Schrift auf weißem Hintergrund reicht nicht. Die Wettbewerbszentrale war gegen einen Newsletterversender vorgegangen.
Urteil vom 28.06.2022
102 O 61/22
Das LG Berlin hat entschieden, dass Werbung in einem Newsletter mit redaktionellen und werbenden Bestandteilen durch einen deutlichen Hinweis als Werbung gekennzeichnet werden muss. Hellgraue Schrift auf weißem Hintergrund reicht nicht. Die Wettbewerbszentrale war gegen einen Newsletterversender vorgegangen.