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LG München: Name "die Bayerische" für eine Versicherung nicht irreführend - keine Verwechslungsgefahr mit Versicherungskammer Bayern - VKB

LG München
Urteil
33 O 14425/16


Das LG München hat entschieden, dass der Name "die Bayerische" für eine Versicherung nicht irreführend ist und auch mangels Ähnlichkeit keine Verwechslungsgefahr mit der Bezeichnung "Versicherungskammer Bayern´- VKB" besteht.