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Digitale Gesellschaft schlägt Änderung des Telemediengesetzes und Abschaffung der (Störer-)Haftung bei offenen WLANs vor

Die Digitale Gesellschaft hat einen Vorschlag für eine Änderung des Telemediengesetzes vorgelegt, welche Betreiber offener WLAN-Netze mit Access-Providern gleichstellt und jedwede Haftung ausschließt.

Der Vorschlag ist offenbar von viel Idealismuss geprägt ist. Leider ist die Welt nicht so einfach. Wer seinen Internetanschluss für rechtswidrige Aktivitäten nutzen möchte, müsste bei Umsetzung eines derartigen Vorschlages einfach seinen Anschluss als offenes WLAN-Betreiben und könnte sich stets darauf berufen, dass es ein Dritter gewesen sei.

Dennoch: Die Diskussion um die Einschränkung der Störerhaftung bei offenen WLAN-Netzen ist im vollen Gang (siehe auch "Störerhaftung und WLAN-Nutzung - Justizminister der Länder fordern Einschränkung der Störerhaftung"). Es gilt einen gesunden Mittelweg zu finden, welcher endlich eine flächendeckende Nutzung offener WLAN-Netze ermöglicht, gleichzeitig aber sicherstellt, dass offene WLAN-Netze nicht folgenlos für rechtswidrige Zwecke verwendet werden können.