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EuGH: Biometrischer Fingerabdruck im Personalausweis und in Reisepässen rechtlich zulässig

EuGH
Urteil vom 17.10.2013
C-291/12
Michael Schwarz / Stadt Bochum


EuGH hat entschieden, dass der biometrische Fingerabdruck im Personalausweis und in Reisepässen rechtlich nicht zu beanstanden ist.

Aus der Pressemitteilung des EuGH:

"Zwar stellt die Erfassung und Speicherung von Fingerabdrücken im Reisepass einen Eingriff in die Rechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten dar, doch sind diese Maßnahmen gerechtfertigt, um die betrügerische Verwendung von Reisepässen zu
verhindern "




Leitsatz der Entscheidung:

Die Prüfung der Vorlagefrage hat nichts ergeben, was die Gültigkeit von Art. 1 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates vom 13. Dezember 2004 über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 444/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 beeinträchtigen könnte.


Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: