BGH: Unzulässiger Ausbeutungsmissbrauch gemäß Art. 102 AEUV durch Preissystem eines marktbeherrschenden Unternehmens mit erheblichen Preisaufschlägen durch Regionalfaktoren
BGH
Urteil vom 08.02.2022
KZR 89/20
Regionalfaktoren
AEUV Art. 102
Der BGH hat im vorliegenden Fall einen unzulässiger Ausbeutungsmissbrauch gemäß Art. 102 Abs. 1, Abs. 2 Buchst. a AEUV durch das Preissystem eines marktbeherrschenden Unternehmens mit erheblichen Preisaufschlägen durch Regionalfaktoren angenommen.
Leitsatz des BGH:
Das Preissystem eines marktbeherrschenden Unternehmens, das einzelne Abnehmer mit erheblichen Preisaufschlägen belastet, ohne dass dies nach dem einschlägigen sektorspezifischen Marktordnungsrecht gerechtfertigt ist, kann unabhängig davon, ob das Verhalten geeignet ist, den Wettbewerb auf dem nachgelagerten Markt zu behindern und damit den Tatbestand des Diskriminierungsverbots nach Art. 102 Abs. 2 Buchst. c AEUV erfüllt, unter dem Gesichtspunkt des Ausbeutungsmissbrauchs einen eigenständigen Verstoß gegen Art. 102 Abs. 1, Abs. 2 Buchst. a AEUV darstellen.
BGH, Urteil vom 8. Februar 2022 - KZR 89/20 - OLG Dresden - LG Leipzig
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 08.02.2022
KZR 89/20
Regionalfaktoren
AEUV Art. 102
Der BGH hat im vorliegenden Fall einen unzulässiger Ausbeutungsmissbrauch gemäß Art. 102 Abs. 1, Abs. 2 Buchst. a AEUV durch das Preissystem eines marktbeherrschenden Unternehmens mit erheblichen Preisaufschlägen durch Regionalfaktoren angenommen.
Leitsatz des BGH:
Das Preissystem eines marktbeherrschenden Unternehmens, das einzelne Abnehmer mit erheblichen Preisaufschlägen belastet, ohne dass dies nach dem einschlägigen sektorspezifischen Marktordnungsrecht gerechtfertigt ist, kann unabhängig davon, ob das Verhalten geeignet ist, den Wettbewerb auf dem nachgelagerten Markt zu behindern und damit den Tatbestand des Diskriminierungsverbots nach Art. 102 Abs. 2 Buchst. c AEUV erfüllt, unter dem Gesichtspunkt des Ausbeutungsmissbrauchs einen eigenständigen Verstoß gegen Art. 102 Abs. 1, Abs. 2 Buchst. a AEUV darstellen.
BGH, Urteil vom 8. Februar 2022 - KZR 89/20 - OLG Dresden - LG Leipzig
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