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BGH: In Teilen unzulässige Fernsehberichterstattung über Kindesentführung mit Fotos und Telefonmitschnitten wegen Schutzbedürftigkeit des Opfers auch 35 Jahre später

BGH
Urteil vom 06.06.2023
VI ZR 309/22
BGB § 823; GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 5


Der BGH hat entschieden, dass die Fernsehberichterstattung über eine Kindesentführung mit Fotos des Opfers und Telefonmitschnitten wegen der Schutzbedürftigkeit des damals minderjährigen Opfers auch 35 Jahre nach der Tat in Teilen unzulässig ist.

Leitsatz des BGH:
Zur teilweisen Unzulässigkeit einer Filmberichterstattung über eine Kindesentführung wegen Schutzbedürftigkeit des Opfers.

BGH, Urteil vom 6. Juni 2023 - VI ZR 309/22 - OLG Köln - LG Köln

Den Volltext der Entscheidung finden Sieh hier:


LG Berlin verbietet erneute Ausstrahlung von Frauentausch-Folge - RTL II

LG Berlin
Urteil vom 26.07.2012
27 O 14/12
RTL II Frauentausch


Das LG Berlin hat der Produktionsfirma der RTL II-Doku-Serie Frauentausch die erneute Ausstrahlung und weitere Verbreitung einer Folge untersagt. Geklagt hatte eine Teilnehmerin. Diese hatte zwar vertraglich die Zustimmung erteilt, wurde aber in der fraglichen Folge durch die Nachbearbeitung und Inszenierung seitens der Produktionsfirma gezielt lächerliche gemacht. Das Gericht sah darin eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Schadensersatz für die Ausstrahlung der Folge gewährte das Gericht aufgrund der vorab erteilten Zustimmung jedoch nicht.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: