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OLG Hamburg: Wettbewerbswidrige Irreführung wenn die beworbene Dosierung eines Arzneimittels nicht der Zulassung entspricht

OLG Hamburg,
Urteil vom 30.07.2015
3 U 93/14


Das OLG Hamburg hat entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Irreführung vorliegt, wenn die beworbene Dosierung eines Arzneimittels nicht der Zulassung entspricht. Zur Begründung führt das Gericht an, dass der Kunde davon ausgeht, dass auch diese Dosierungsempfehlung Gegenstand des Zulassungsverfahrens war und die Unbedenklichkeit insofern getestet wurde.