LG Leipzig: Wettbewerbswidrige Irreführung durch Händlerbund mit Aussage "kostenfreie gerichtliche Vertretung in allen Instanzen" für Mitglieder
LG Leipzig
Urteil vom 24.10.2018
05 O 752/18
Das LG Leipzig hat entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Irreführung vorliegt, wenn der Händlerbund mit der Aussage "kostenfreie gerichtliche Vertretung in allen Instanzen" für Mitglieder wirbt, ohne auf die bestehenden Einschränkungen hinzuweisen. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale.
Urteil vom 24.10.2018
05 O 752/18
Das LG Leipzig hat entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Irreführung vorliegt, wenn der Händlerbund mit der Aussage "kostenfreie gerichtliche Vertretung in allen Instanzen" für Mitglieder wirbt, ohne auf die bestehenden Einschränkungen hinzuweisen. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale.