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BGH: Einzelhandelsverband darf Mitgliedsunternehmen, welches eine markenrechtliche Abmahnung erhalten hat, rechtlich beraten - Rechtsberatung durch Einzelhandelsverband

BGH
Urteil vom 01.06.2011
I ZR 58/10
Rechtsberatung durch Einzelhandelsverband
UWG § 4 Nr. 11; RDG § 3 Abs. 1, § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1


Leitsatz des BGH:
Einem Einzelhandelsverband, zu dessen satzungsgemäßen Zwecken es gehört, seinen Mitgliedern durch Beratung und Hilfe in mit ihrer beruflichen Tätigkeit im Zusammenhang stehenden Rechtsangelegenheiten Rechtsschutz zu gewähren, ist es nicht verwehrt, ein Mitgliedsunternehmen, das mit der Begründung abgemahnt worden ist, es habe durch seine Werbung die Marke eines Dritten verletzt, bei der Abgabe einer Unterwerfungserklärung zu beraten.
BGH, Urteil vom 1. Juni 2011 - I ZR 58/10 - OLG München -LG München I

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: