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BGH: Zum Missbrauch der Vertretungsmacht durch einzelvertretungsberechtigten GmbH-Geschäftsführer bei Insichgeschäft zur Erfüllung einer Verbindlichkeit

BGH
Urteil vom 18.10.2017
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BGB §§ 181, 166 Abs. 1; GmbHG § 37 Abs. 2


Eine unter dem Gesichtspunkt des Missbrauchs der Vertretungsmacht anzunehmende Unwirksamkeit eines von einem einzelvertretungsberechtigten GmbH-Geschäftsführers
vorgenommenen Insichgeschäfts gemäß § 181 BGB, das zur Erfüllung einer Verbindlichkeit der GmbH, jedoch unter Verstoß gegen im Innenverhältnis zur GmbH bestehende Beschränkungen erfolgt, setzt voraus, dass das Insichgeschäft für die vertretene GmbH nachteilig ist.

BGH, Urteil vom 18. Oktober 2017 - I ZR 6/16 - OLG Karlsruhe - LG Mannheim

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: