Das LG Berlin hat entschieden, dass bei einer Werbeaktion, bei der Gutscheine ohne einschränkenden Hinweis mit der Aufschrift "10 Prozent auf alle Produkte" ausgegeben werden, der Rabatt für alle Produkte geltend muss. Ein Elektronikmarkt hatte entsprechend geworben. Im Geschäft galt der Gutschein dann jedoch nicht für Guthabenkarten von Mobilfunkanbietern. Das Gericht bejahte eine wettbewerbswidrige Irreführung.
Das LG Kiel hat entschieden, dass bei der Bewerbung eines Handy-Sonderangebots mit der Beschränkung der Abgabe auf "haushaltsübliche Menge" dies vom Verbraucher nicht so verstanden wird, dass lediglich 1 Handy pro Person verkauft wird. Das Gericht sah in der Werbung einer Elektronikmarktkette eine wettbewerbswidrige Irreführung, da nicht unmissverständlich auf die tatsächliche Abgabemenge von 1 Handy pro Person hingewiesen wurde.
LG Frankfurt am Main
Urteil vom 16.04.2014 3-08 O 167/13
Das LG Frankfurt hat entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Irreführung vorliegt, wenn mit der Aussage " „Alles radikal reduziert, Sie sparen bis zu 30 %" geworben wird, tatsächlich aber nicht das gesamte Warensortiment reduziert ist.
Das OLG Hamburg hat entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Irreführung vorliegt, wenn mit einer Tiefpreisgarantie geworben wird, der Händler aber das Wahlrecht hat, ob er das Gerät zurücknimmt oder den Differenzbetrag auszahlt. Ein Verbraucher erwartet - so das Gericht zutreffend -, dass er die gewünschte Ware zum günstigen Preis erhält.
Gegenstand des Verfahrens war folgende Werbung einer Elktronikmarktkette:
„Tiefpreisgarantie. Ihr Vorteil ist unser Versprechen. Sollten Sie innerhalb von 14 Tagen ein bei uns gekauftes Produkt bei gleicher Leistung und in unserer Region günstiger sehen, erstatten wir Ihnen den Differenzbetrag oder nehmen das Gerät zurück.“