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LG Darmstadt: Werbung mit "Freie Auswahl zum halben Preis" irreführend, wenn dies nicht für das gesamte Sortiment gilt

LG Darmstadt
Urteil vom 01.08.2011
22 O 227/11
Freie Auswahl zum halben Preis


Das LG Darmstadt hat entschieden, dass Werbung mit dem Werbeslogan "Freie Auswahl zum halben Preis" irreführend und damit wettbewerbswidrig ist, wenn dies nicht für das gesamte Sortiment gilt und die Kunden erst im Ladenlokal durch Schilder über diverse Einschränkungen informiert werden. Vielmehr hätte die streitgegenständliche Werbung (Werbeprospekte) einen entsprechenden Hinweis enthalten müssen.