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Elektronisches Bundesgesetzblatt zur Online-Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen geplant - Gesetz zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens vorgelegt. Dieser sieht die Einführung eines elektronischen Bundesgesetzblatts zur Online-Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen vor.

Aus dem Regierungsentwurf:

Während bereits heute in zahlreichen europäischen Staaten, in mehreren Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland sowie auf Ebene der Europäischen Union die amtliche elektronische Verkündung praktiziert wird, erfolgt die amtliche Verkündung von Gesetzen und einem Teil der Rechtsverordnungen auf Bundesebene nach wie vor im gedruckten Bundesgesetzblatt. Der Bundesanzeiger erscheint bereits seit dem 1. April 2012 ausschließlich elektronisch. Mit diesem Gesetz soll nunmehr die amtliche elektronische Ausgabe des Bundesgesetzblatts eingeführt werden. Diese bietet gegenüber der papiergebundenen Ausgabe zahlreiche Vorteile: Sie beschleunigt den Ausgabeprozess, verbessert den Zugang zum Bundesgesetzblatt und spart Ressourcen.

Das Bundesgesetzblatt ist das ausschließliche Verkündungsorgan für die Gesetze des Bundes. Die Verkündung von Rechtsverordnungen des Bundes kann dagegen bislang auch im elektronischen Bundesanzeiger erfolgen. Mit der Einführung des elektronischen Bundesgesetzblatts entfällt das praktische Bedürfnis für die Verkündung von Rechtsverordnungen im
elektronischen Bundesanzeiger. Das Gesetz sieht deswegen vor, dass alle Rechtsverordnungen des Bundes künftig im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Weitere Ziele des Gesetzes sind die Konsolidierung der bestehenden gesetzlichen Regelungen über die Verkündung von Rechtsverordnungen und über amtliche Bekanntmachungen sowie ihre zeitgemäße Ausgestaltung.

B. Lösung
Das Bundesgesetzblatt wird künftig ausschließlich elektronisch auf einer neuen Verkündungsplattform im Internet ausgegeben und wird das ausschließliche Verkündungsorgan des Bundes für Gesetze und Rechtsverordnungen. Die Regelungen des geltenden Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes und des geltenden Gesetzes über vereinfachte Verkündungen und Bekanntgaben, die mit diesem Änderungsgesetz außer Kraft gesetzt werden, werden mit den neuen Regelungen zur elektronischen Gesetzesverkündung in einem neuen Stammgesetz, dem Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetz, zusammengeführt. Dieses Änderungsgesetz steht unter dem Vorbehalt, dass in einem parallelen Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Grundgesetzes die verfassungsrechtliche Grundlage zur Modernisierung des Verkündungswesens geschaffen wird.


BGH legt EuGH zur Entscheidung vor inwieweit Autohersteller unabhängigen Werkstätten und Marktteilnehmern Informationen zu Ersatzteilen zur Verfügung stellen müssen

BGH
Beschluss vom 21.06.2018
I ZR 40/17
Ersatzteilinformation
Verordnung (EG) Nr. 715/2007 Art. 6 Abs. 1 Satz 1; Verordnung (EG)
Nr. 692/2008 Ziffer 2.1 Abs. 4 des Anhangs XIV; Verordnung (EU) Nr. 566/2011


Der BGH hat dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt, ob und inwieweit Autohersteller unabhängigen Werkstätten und Marktteilnehmern Informationen zu Ersatzteilen zur Verfügung stellen müssen

Leitsatz des BGH:

Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung (EG) 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge (ABl. Nr. L 171 vom 29. Juni 2007, S. 1) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Hat der Hersteller die nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 unabhängigen Marktteilnehmern zu gewährenden Informationen in elektronisch weiterzuverarbeitender Form bereitzustellen?

2. Liegt eine nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 verbotene Diskriminierung unabhängiger Marktteilnehmer vor, wenn ein Hersteller durch Einschaltung eines Informationsdienstleisters einen weiteren Informationskanal für den Vertrieb von Original-Ersatzteilen durch autorisierte Händler und Reparaturbetriebe eröffnet?

BGH, Beschluss vom 21. Juni 2018 - I ZR 40/17 - OLG Frankfurt am Main - LG Frankfurt am Main

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: