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BGH: Keine Pflicht zur Angabe der Tarife bei der Bewerbung eines Handys mit Prepaid-Card - Angabe der Dauer einer SIM-Lock-Sperre und Kosten der Freischaltung erforderlich

BGH,
Urteil vom 05.11.2008
I ZR 55/06 - OLG
PAngV § 1 Abs. 1, 3, 6; UWG (2004) § 5
XtraPac


Leitsatz des BGH:
Wird der Verkauf eines Mobiltelefons zusammen mit einer Prepaid-Card einschließlich eines festen Startguthabens beworben, so besteht keine Verpflichtung, außer dem Paketpreis für Mobiltelefon und Prepaid-Card auch die Tarife für die Nutzung der Card anzugeben. Ist das Mobiltelefon mit einem SIM-Lock verriegelt, so ist auf die Dauer der Verriegelung und die Kosten einer vorzeitigen Freischaltung hinzuweisen.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: