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BGH: Elektronische Programmführer, Verwertungsgesellschaften und kartellrechtliche Ungleichbehandlung

BGH
Urteil vom 27.03.2012
Elektronischer Programmführer
UrhG § 50; UrhWG § 18; GWB § 20 Abs. 1

Leitsätze des BGH:


a) Die Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Text- und Bildbeiträge, die von Fernsehsendern zur Vorankündigung und Bewerbung ihrer Programme im Internet bereitgestellt werden, durch den Betreiber eines werbefinanzierten elektronischen Programmführers ist nicht als Berichterstattung über Tagesereignisse gemäß § 50 UrhG gerechtfertigt.

b) Der Umstand, dass eine Verwertungsgesellschaft der Aufsicht durch das Patentamt unterliegt (§§ 18 ff. UrhWG), steht der Geltendmachung des Einwands kartellrechtswidriger Ungleichbehandlung durch den von der Verwertungsgesellschaft auf Unterlassung in Anspruch genommenen Werknutzer nicht entgegen.

BGH, Urteil vom 27. März 2012 - KZR 108/10 - OLG Dresden - LG Leipzig

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: