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BGH: Nachträgliches Auffinden biologischer Zusammenhänge die einem Arzneimittel zugrunde liegen nicht patentierbar

BGH
Urteil vom 24.09.2013
X ZR 40/12
Fettsäuren
EPÜ Art. 54 Abs. 5; PatG § 3 Abs. 4

Leitsatz des BGH:

Das nachträgliche Auffinden der biologischen Zusammenhänge, die der Wirkung eines Arzneimittels zugrunde liegen, offenbart keine neue Lehre zum technischen Handeln, sofern der verabreichte Wirkstoff, die Indikation, die Do-sierung und die sonstige Art und Weise, in der der Wirkstoff verwendet wird, mit einer bereits beschriebenen Verwendung eines Wirkstoffs zur Behandlung einer Krankheit übereinstimmen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 9. Juni 2011 X ZR 68/08, GRUR 2011, 999 Rn. 44 - Memantin).

BGH, Urteil vom 24. September 2013 - X ZR 40/12 - Bundespatentgericht

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: