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EU-Verordnung über Meldepflicht für die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten tritt am 25.08.2013 in Kraft.

Am Sonntag, den 25.08.2013 tritt die Meldepflicht bei Datenschutzverstößen durch die Verordnung (EU) Nr. 611/2013 der Kommission vom 24. Juni 2013 über die Maßnahmen für die Benachrichtigung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten in Kraft. Betreiber öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste sind nunmehr verpflichtet, Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten den nationalen Behörden zu melden sowie ggf. auch die betroffenen Personen zu informieren.

Den vollständigen Verordnungstext finden Sie hier:


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