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LG Braunschweig: Adidas verstößt mit Stan Smith Boost Sneaker nicht gegen EU-Geschmacksmuster von PUMA

Das LG Braunschweig hat im Rahmen einer mündlichen Verhandlung in dem Rechtsstreit der Sportartikelhersteller Adidas und PUMA ausgeführt, dass Adidas mit seinen "Stan Smith Boost"- Sneaker nicht gegen ein EU-Geschmacksmuster von PUMA verstößt.

Die Pressemitteilung des LG Braunschweig:

Rechtsstreit zwischen zwei Sportartikelherstellern durch Rücknahme beendet

Die Klägerin hat in der heutigen mündlichen Verhandlung den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgenommen.

Die Klägerin hatte die Verletzung ihrer europäischen Geschmacksmuster durch das Schuhmodell „Stan Smith Boost" geltend gemacht. Der Antrag zielte darauf ab, u. a. den Vertrieb des Schuhs durch die Beklagte zu untersagen.

In der mehrstündigen mündlichen Verhandlung hat die zuständige Kammer des Landgerichts Braunschweig mit den Parteien die einzelnen tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte erörtert. Dabei hat das Gericht das streitige Schuhmodell der Beklagten auch in Augenschein genommen und mit dem hinterlegten Bild des Geschmacksmusters verglichen.

Nach vorläufiger Beratung hat die Kammer mitgeteilt, dass das angegriffene Schuhmodell die europäischen Geschmacksmuster der Klägerin nicht verletze. Es seien aus Sicht der Kammer bei diesem Modell wesentliche Unterschiede zu den Geschmacksmustern zu erkennen.


BGH: Keine Vermutung der Inhaberschaft beim nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster - auch bei Erstveröffentlichung

BGH
Urteil
Bolerojäckchen
GGV Art. 11, 14 Abs. 1 und 3, Art. 85 Abs. 2 Satz 1

Leitsatz des BGH:

Die Partei, die Rechte aus einem nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster ableitet, trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass sie
Inhaberin des Rechts nach Art. 14 Abs. 1 und 3 GGV ist. Zu ihren Gunsten streitet keine Vermutung für die Inhaberschaft, wenn sie das nicht eingetragene
Gemeinschaftsgeschmacksmuster erstmalig der Öffentlichkeit innerhalb der Union im Sinne des Art. 11 GGV zugänglich gemacht hat.
BGH, Urteil vom 13. Dezember 2012 - I ZR 23/12 - OLG München - LG München I

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: