Skip to content

LG Hildesheim: Wettbewerbswidrige Herabsetzung durch Fahrschul-Werbung wenn alte Führerschein-Ausbilungsmethode als falsch und gefährlich bezeichnet wird

LG Hildesheim
Urteil vom 21.03.2017
11 O 24/16


Das LG Hildesheim hat entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Herabsetzung vorliegt, wenn eine Fahrschule für eine neue Ausbildungsmethode wirbt und die herkömmliche Führerschein-Ausbilungsmethode als "falsch und gefährlich" bezeichnet.




OLG Celle: Wettbewerbswidrige Pauschalpreis-Werbung einer Fahrschule - Führerschein zum Pauschalpreis von 1.450 EURO

OLG Celle
Urteil vom 21.03.2013
13 U 134/12


Das OLG Celle hat entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Pauschalpreis-Werbung einer Fahrschule vorliegt, wenn der Führerschein mit einem Pauschalpreis von 1.450 EURO beworben wird. Das OLG Celle führt aus, dass ein Pauschalpreis mit den Vorschriften zur Preisdarstellung in § 19 Fahrlehrergesetz nicht zu vereinbaren ist.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:


LG Braunschweig: Wettbewerbswidriger Verstoß gegen FahrlG durch Führerscheinpauschalpaket auf einer Gutscheinplattform

LG Braunschweig
Urteil vom 08.11.2012
22 O 211/12


Das LG Braunschweig hat entschieden, dass ein wettbewerbswidriger Verstoß gegen § 19 Abs. 1 Ziffer 2 FahrlG vorliegt, wenn eine Fahrschule auf einer Gutscheinplattform für ein Führerscheinpaket zu einem Pauschalpreis wirbt. Nach § 19 Abs. 1 Ziffer 2 FahrlG ist das Entgelt stundenbezogen für eine Fahrstunde im praktischen Unterricht und für die Unterweisung am Fahrzeug zu jeweils 45 Minuten anzugeben. Zudem rügte das Gericht, dass der "Gutschein" nur eine Geltungsdauer von 24 Monate hatte.

Die Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale finden Sie hier: