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OLG Celle: Wettbewerbswidrige Pauschalpreis-Werbung einer Fahrschule - Führerschein zum Pauschalpreis von 1.450 EURO

OLG Celle
Urteil vom 21.03.2013
13 U 134/12


Das OLG Celle hat entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Pauschalpreis-Werbung einer Fahrschule vorliegt, wenn der Führerschein mit einem Pauschalpreis von 1.450 EURO beworben wird. Das OLG Celle führt aus, dass ein Pauschalpreis mit den Vorschriften zur Preisdarstellung in § 19 Fahrlehrergesetz nicht zu vereinbaren ist.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:


OLG Hamm: Werbung für Umschulung zum Berufskraftfahrer durch Bildungsträger ist keine wettbewerbswidrige Werbung für Leistungen einer Fahrschule

OLG Hamm
Urteil vom 05.07.2012
I-4 U 40/12


Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Werbung für die Umschulung zum Berufskraftfahrer durch einen Bildungsträger keine wettbewerbswidrige Werbung für Leistungen einer Fahrschule, ohne dass eine Lizenz nach dem Fahrlehrergesetz vorliegt.