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LG Darmstadt: Persönliche Haftung des Mitarbeiters einer Limited als faktischer Geschäftsführer für Wettbewerbsverstöße bei eBay

Das LG Darmstadt hat mit Urteil vom 09.01.2007 - 16 O 241/06 entschieden, dass der Mitarbeiter einer Limited auch persönlich für Wettbewerbsverstöße - hier bei eBay - haften kann. Nach Ansicht des Gerichts besteht eine persönliche Haftung insbesondere dann, wenn der Mitarbeiter im Online-Angebot namentlich als Verantwortlicher genannt wird und alle maßgeblichen Geschäftstätigkeiten mit Außenwirkung für diese Firma entfaltet. Der Mitarbeiter haftet - so das Gericht - dann als faktischer Geschäftsführer.

LG Darmstadt, Urteil vom 09.01.2007 - 16 O 241/06


Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: "LG Darmstadt: Persönliche Haftung des Mitarbeiters einer Limited als faktischer Geschäftsführer für Wettbewerbsverstöße bei eBay" vollständig lesen