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OLG Hamburg: Falscher Preis in einer Preissuchmaschine über wenige Stunden wegen eines Updates nicht wettbewerbswidrig

Das OLG Hamburg hat mit Beschluss vom 11.09.2006 - 3 W 152/06 entschieden, dass es nicht wettbewerbswidrig ist, wenn aufgrund eines Datenbankupdates über wenige Stunden in einer Preissuchmaschine ein zu niedrige Preis für ein Produkt angegeben wird. Das Gericht ging bei seiner Entscheidung davon aus, dass der zu niedrige Preis nur über wenige Stunden angezeigt wurde. Dies ist - so das OLG Hamburg - wettbewerbsrechtlich irrelevant. Es handelt sich aber um einen Ausnahmefall, der nicht als Freibrief missverstanden werden darf. Grundsätzlich sind falsche Preisangaben wettbewerbswidrig. Beliebt waren in diesen Zusammenhang auch Abmahnungen wegen falscher Versandkostenangaben, die versehentlich oder mit Absicht in Preissuchmaschinen eingestellt waren. Wer sich fremder Handelsplattformen und Preissuchmaschinen bedient, sollte diese immer im Auge behalten und die Angebote entsprechend zügig aktualisieren. Es ist zunächst der Shop-Betreiber, welcher bei Wettbewerbsverstößen haftet. Hat der Anbieter der Preissuchmaschine einen Fehler gemacht, so kann der Shopbetreiber ggf. Schadensersatz vom Preissuchmaschinenbetreiber verlangen.


OLG Hamburg, Beschluss vom 11.09.2006 - 3 W 152/06

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:


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