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Zentai-Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzung durch Fets Fash GmbH - Markeneintragungen die es eigentlich nicht geben sollte

Ein weiterer Fall aus der Rubrik "Markeneintragungen die es eigentlich nicht geben sollte" ist Gegenstand von Abmahnungen durch die Fets Fash GmbH wegen Verletzung der Marke "Zentai", welche für Bekleidungsstücke eingetragen wurde. Ein Löschungsantrag wurde durch das DPMA Anfang dieses Jahres laut Registerauskunft zurückgewiesen. Einzelheiten zum Löschungsverfahren sind uns nicht bekannt.

Der Begriff "Zentai" stammt aus dem japanischen und bezeichnet einen Ganzkörperanzug. Die Bezeichnung ist wohl auch im deutschsprachigen Raum in rein beschreibender Form verbreitet. Die Markenanmeldung stammt aus dem Jahr 2006, also aus einer Zeit, als fremdsprachige Begriffe gerne noch unkritisch vom DPMA als Marke eingetragen wurden. Richtigerweise handelt es sich bei der Zeichenfolge "Zentai" um eine beschreibende Angabe für Bekleidungsstücke, die nach § 8 MarkenG nicht eintragungsfähig ist.

Wie so oft in markenrechtlichen Auseinandersetzungen ist aber nicht mit letzter Sicherheit absehbar, wie in einer rechtlichen Auseinandersetzung entschieden würde. Neben einem erneuten Löschungsverfahren bieten allerdings auch die Abmahnungen an sich zahlreiche Ansatzpunkte, um sich erfolgreich gegen die behaupteten Ansprüche zu wehren.