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Richtig belehren - Die Widerrufsbelehrung für Verbraucher muss verständlich und gut lesbar sein - Neuer Beitrag in der Internet World Business von RA Marcus Beckmann

In Ausgabe 14/15, S. 15 der Zeitschrift Internet World Business erschien ein Beitrag von Rechtsanwalt Marcus Beckmann mit dem Titel "Richtig belehren - Die Widerrufsbelehrung für Verbraucher muss verständlich und gut lesbar sein". Darin erörtert Rechtsanwalt Beckmann die formellen Anforderungen der Rechtsprechung an eine ordnungsgemäße Belehrung über das Widerrufsrecht.


LG Ellwangen: Fließtext-Widerrufsbelehrung ohne Absätze und Formatierung nicht ausreichend - Abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß

LG Ellwangen
Beschluss vom 07.04.2015
10 O 22/15

Das LG Ellwangen hat entschieden, dass keine ordnungsgemäße Belehrung über das gesetzliche Widerrufsrecht vorliegt, wenn die Widerrufsbelehrung nur ohne Absätze und Formatierung als Fließtext vorgehalten wird. Insofern fehlt es - so das Gericht - an einer klaren und verständlichen Belehrung.