BGH: Fluggäste müssen auf Anschlussflug mitgenommen werden, auch wenn Gepäck erst später transportiert werden kann
BGH
Urteil vom 28.08.2012
X ZR 128/11
Der BGH hat entschieden, dass Fluggäste auf einem Anschlussflug mitgenommen werden, auch wenn das Gepäck erst später transportiert werden kann.
Die Pressemitteilung des BGH finden Sie hier:
"BGH: Fluggäste müssen auf Anschlussflug mitgenommen werden, auch wenn Gepäck erst später transportiert werden kann" vollständig lesen
Urteil vom 28.08.2012
X ZR 128/11
Der BGH hat entschieden, dass Fluggäste auf einem Anschlussflug mitgenommen werden, auch wenn das Gepäck erst später transportiert werden kann.
Die Pressemitteilung des BGH finden Sie hier:
"BGH: Fluggäste müssen auf Anschlussflug mitgenommen werden, auch wenn Gepäck erst später transportiert werden kann" vollständig lesen