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LG Berlin: Wettbewerbswidriger Verstoß gegen § 3a UWG i.V.m. Art. 15 Fluggastrechte-VO wenn Airline bei Abtretung von Entschädigungsansprüchen an Dritte eine Abtretungsgebühr verlangt

LG Berlin
Urteil vom 31.08.2021
103 O 7/20


Das LG Berlin hat entschieden, dass eine Klausel in den AGB einer Airline, wonach bei einer Abtretung von Entschädigungsansprüchen an Dritte eine Abtretungsgebühr anfällt, den Kunden unangemessen benachteiligt und unwirksam ist. Es liegt ein wettbewerbswidriger Verstoß gegen § 3 a UWG i.V.m. Art. 15 Fluggastrechte-VO vor. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale.