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BGH: Zur Reichweite der Verjährungshemmung und Individualisierung von Ansprüchen

BGH
Urteil vom 15.10.2015
III ZR 170/14
BGB § 199 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, § 204 Abs. 1 Nr. 4


Leitsätze des BGH:

a) Zur Reichweite der Verjährungshemmung und zu den Anforderungen an die Individualisierung des geltend gemachten prozessualen Anspruchs in Bezug auf Güteanträge in Kapitalanlageberatungsfällen (Bestätigung der Senatsurteile vom 18. Juni 2015 - III ZR 303/14 und III ZR 198/14).

b) Bei Güteanträgen kann auf Schriftstücke, die der Individualisierung des verfolgten Anspruchs dienen, nur dann zurückgegriffen werden, wenn sie im Güteantrag erwähnt und dem Antrag beigefügt worden sind.

BGH, Urteil vom 15. Oktober 2015 - III ZR 170/14 - OLG Celle - LG Hannover

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

Verjährung Ende des Jahres 2015 - Zeitnah handeln - Risiken bei Forderungsdurchsetzung vermeiden

Das Ende des Jahres 2015 rückt immer näher. Zahlreiche Forderungen, Zahlungsansprüche und sonstige Ansprüche verjähren zum Jahresende. Umso wichtiger ist es zur Unterbrechung der Verjährung gerichtliche Schritte einzuleiten. Dabei gilt es zahlreiche Tücken zu vermeiden. So kann es z.B. Zustellungsprobleme geben. Ein beliebter Fehler ist es auch, auf letzten Drücker einen Mahnbescheid zu beantragen und die Forderung nicht ausreichend zu individualisieren. Es empfiehlt sich daher nicht bis Ende Dezember zu warten. Es sollte zeitnah gehandelt werden. Sprechen Sie uns an.


BGH: Klauseln in AGB, wonach nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden kann, sind unwirksam

BGH
Urteil vom 07.04.2011
VII ZR 209/07
AGBG § 9 Abs. 1


Der BGH hat entschieden, dass eine Klausel in den AGB eines Architektenvertrages, wonach nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden kann, unwirksam ist.

Die Grundsätze dieser Entscheidungen lassen sich natürlich auch auf andere Vertragstypen zu übertragen und gelten nicht nur für Architektenverträge.

Da sich nach wie vor in vielen AGB derartige Aufrechnungsverbotsklauseln befinden, sollten diese schnellstens entfernt werden, um Abmahnungen zu vermeiden.

Leitsatz des BGH:
Die von einem Architekten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Architektenvertrages verwandte Klausel "Eine Aufrechnung gegen den Honoraranspruch ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig" ist gemäß § 9 Abs. 1 AGBG unwirksam.
BGH, Urteil vom 7. April 2011 - VII ZR 209/07 - OLG Naumburg - LG Magdeburg

Volltext finden Sie hier: