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LG Dresden: Wettbewerbswidrige Irreführung durch Bezeichnung "Institut für Innenarchitektur" für private Bildungseinrichtung da keine Einrichtung einer Hochschule

LG Dresden
Urteil vom 18.12.2023
5 O 578/23


Das LG Dresden hat entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Irreführung vorliegt, wenn eine private Bildungseinrichtung die Bezeichnung "Institut für Innenarchitektur" führt. Der Begriff "Institut" erweckt den Eindruck, dass es sich um die Einrichtung einer Hochschule handelt. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale.

BPatg: Zeichenfolge "DJ-Führerschein" mangels Unterscheidungskraft nicht als Marke für Fortbildungen eintragbar

BPatG
Beschluss vom 17.02.2011
27 W (pat) 48/10
DJ-Führerschein


Das BPatG hat entschieden, dass die Zeichenfolge "DJ-Führerschein" mangels Unterscheidungskraft nicht für

"Weiterbildung, Ausbildung, Erziehung und Unterricht, insbesondere von Diskjockeys; Kongresse, Seminare und Workshops für Diskjockeys; Durchführung von Qualifikationsprüfungen; Veröffentlichung und Herausgabe von Prüfungszertifikaten für Diskjockeys"

als Marke eingetragen werden kann.

Aus den Entscheidungsgründen:

"Das von den beanspruchten Dienstleistungen angesprochene Publikum wird die Bezeichnung "DJ-Führerschein" in dem von der Markenstelle aufgezeigten Sinn verstehen, nämlich dass die beanspruchten Dienstleistungen der Wissensvermittlung bzw. der Aus- und Weiterbildung von Diskjockeys dienen. Sämtliche Dienstleistungen können im Rahmen einer Ausbildung von Diskjockeys erbracht werden. In diesem Sinn wird die Bezeichnung auch bereits verwendet, wie den dem Beanstandungsbescheid beigefügten Internetausdrucken zu entnehmen ist."