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LG Köln: Werden Nutzungsrechte an Lichtbildern für die Nutzung auf einer Webseite eingeräumt, so ist die Verwendung in einem Fotoband davon nicht abgedeckt

LG Köln
Urteil vom 05.05.2010
28 O 229/09
Fotoband

Das LG Köln hat entschieden, dass bei der Übertragung von Nutzungsrechten an Lichtbildern für die Nutzung auf einer Webseite, die Verwendung der Lichtbilder in einem Fotoband von der Rechteeinräumung nicht erfasst wird.

Wie diese Entscheidung wieder einmal zeigt, ist es wichtig, bei der Verwendung fremder Werke darauf zu achten, welche Nutzungsarten von der erteilten Lizenz tatsächlich abgedeckt sind.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: