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Verbraucherschutzministerium plant eigene Haftung der Anzeigenkunden für Datenschutzverstöße der Betreiber von Facebook & Co.

Wie in einem Beitrag bei Spiegel Online zu lesen ist, plant das Verbraucherschutzministerium, dass nicht nur Internetseitenbetreiber, sondern auch deren Anzeigenkunden für Datenschutzverstöße haften und in Anspruch genommen werden können. Dabei sollen Verbände und Mitbewerber sogar die Möglichkeit bekommen, die Anzeigenkunden direkt abzumahnen. (Serien-)Abmahner würde dies sicher freuen, da es nahezu unmöglich ist, alle gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Wie es gelingen soll, eine Haftungsregelung zu finden, die nicht zu einer uferlosen und unkontrollierbaren Haftung der Internetnutzer führt, ist nicht ersichtlich. Dies gilt umso mehr, als sich diese Regelung auf alle Webseiten und nicht nur Social-Media-Angebote beziehen müsste. Zudem ist zu befürchten, dass gerade die Verbände dann – leider wie so oft – nur kleinere Anbieter abmahnen und der rechtlichen Auseinandersetzung mit den großen Portalbetreibern aus dem Weg gehen werden.

Außerdem müsste der Gesetzgeber zunächst seine Hausaufgaben machen und das deutsche Datenschutzrecht komplett entrümpeln und reformieren, um die zahlreichen Unstimmigkeiten der gesetzlichen Regelungen zu beseitigen und die vielen Streitfragen eindeutig zu klären. Wie ein Blick in die Gesetzgebung in das letzte Jahrzehnt zeigt, dürfte der Gesetzgeber bereits daran kläglich scheitern.