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LG Hamburg: Domain tierfreund.de verletzt Titelschutzrechte der Zeitschrift "Tierfreund" - Kein Anspruch auf Freigabe sondern nur auf Unterlassung der Nutzung für tierweltbezogener Inhalte

LG Hamburg
Urteil vom 07.03.2014
315 O 10/12
tierfreund.de


Das LG Hamburg hat entschieden, dass die Nutzung der Domain tierfreund.de die Titelschutzrechte der Zeitschrift "Tierfreund – Das junge Wissensmagazin" verletzen können. Allerdings besteht kein Anspruch auf Freigabe der Domain, sondern lediglich ein Anspruch auf Unterlassung der Nutzung der Domain für tierweltbezogene Inhalte. Das Gericht geht dabei davon aus, dass die Zeichenfolge "Tierfreund" kein rein beschreibender Sachhinweis ist, da die Domain zwar einen tierweltbezogenen Inhalt nahelegt, aber "durch die für Titel typische Kombination mit "Freund" aus Sicht der Verkehrs keinen rein inhaltlichen Sachhinweis darstellt".

LG Stuttgart: Übertragungsanspruch bei Kennzeichenrechtsverletzung durch Domain bei .eu-Domains, da kein DISPUTE-Eintrag möglich

LG Stuttgart
Urteil vom 26.09.2013
17 O 1069/12


Das LG Stuttgar, dass bei einer Kennzeichenrechtsverletzung durch eine Domain bei .eu-Domains nicht nur ein Anspruch auf Löschung, sondern auch ein Anspruch auf Übertragung der Domain bestehen kann. Zur Begründung führt das Gericht an, dass anders als .de-Domains kein DISPUTE-Eintrag möglich ist und nur ein Übertragungsanspruch die Rechte des Kennzeichenrechtsinhabers ausreichend schützen kann und auch das ADR-Schiedverfahren eine Übertragung von Domains vorsieht.

Aus den Entscheidungsgründen:

"Im vorliegenden Fall ist jedoch zu berücksichtigen, dass es nicht um eine .de-Domain, sondern um eine .eu-Domain geht. Für solche gibt es nach unbestrittenem Vortrag der Beklagten keinen Dispute-Eintrag, mit dem sie ihre Rechte rangwahrend sichern könnte. Vielmehr besteht in Ermangelung dieser Möglichkeit die Gefahr, dass ein weiterer Nichtberechtigter die Domain auf seinen Namen registrieren lässt und die Beklagte gegen diesen wiederum vorgehen müsste. Hinzu kommt, dass Art. 22 Abs. 11 der Verordnung (EG) 874/2004 für das ADR-Schiedsverfahren gerade die Möglichkeit einer Übertragung der Domain auf den Berechtigten vorsieht. Nach Art. 22 Abs. 13 der Verordnung (EG) 874/2004 kann gegen die Entscheidung des Schiedsgerichts bei einem nationalen Gericht Klage erhoben werden. Wird eine solche Klage erhoben und hat das Schiedsgericht, wie im vorliegenden Fall, auf Übertragung der Domain entschieden, muss auch im gerichtlichen Verfahren über eine Übertragung der Domain entschieden werden können."


AG Frankfurt: Verbot der Löschung oder anderweitigen Vergabe einer Domain nach Kündigung durch die DENIC wegen Nichterreichbarkeit

AG Frankfurt a.M.
Beschluss vom 14. Juli 2011
30 C 1549/11


Das AG Frankfurt hat der DENIC per einstweilger Verfügung untersagt, die Registrierung von zwei Domains zu löschen bzw. diese anderweitig zu vergeben. Die DENIC hatte die Löschung der Registrierung wegen Nichterreichbarkeit angekündigt. Nach Ansicht des AG Frankfurt ist eine Kündigung wegen "Nichterreichbarkeit" ohne vorherige Abmahnung nach § 314 Abs. 2 BGB unwirksam. Dabei hat das Gericht die einstweilige Verfügung befristet, damit der Domaininhaber die Unzulässigkeit der Kündigung zeitnah in einem Hauptsacherverfahren überprüfen lässt.

Die Entscheidung finden Sie hier:

"AG Frankfurt: Verbot der Löschung oder anderweitigen Vergabe einer Domain nach Kündigung durch die DENIC wegen Nichterreichbarkeit" vollständig lesen

LG Düsseldorf: Anspruch auf Freigabe einer Domain und Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

LG Düsseldorf
Urteil vom 11.02.11
2a O 371/10
Abmahnung im Domainrecht



Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass es bei Geltendmachung eines Anspruchs auf Freigabe einer Domain nicht zwingend erforderlich ist, den Domaininhaber vorab zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufzufordern. Es genügt danach, um die Kostenfolge bei sofortigem Anerkenntnis nach § 93 ZPO zu vermeiden, den Domaininhaber unter Fristsetzung zur Freigabe aufzufordern. Allerdings müssen dem Anspruchsgegner im Aufforderungsschreiben gerichtliche Schritte angedroht werden (siehe dazu auch LG Hamburg, Urteil vom 16.11.2010 - 312 O 469/10).

Aus den Entscheidungsgründen:

"Die Tatsache, dass die Klägerin den Beklagten in diesen Schreiben nicht zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert hat, ist unschädlich. Denn die Klägerin begehrte von dem Beklagten in erster Linie eine Leistung und kein Unterlassen, nämlich die Freigabe der Domain durch eine Verzichtserklärung gegenüber der DENIC."

BGH: Anspruch auf Übertragung einer Domain des Treugebers gegen den Treuhänder - braunkohle-nein.de

BGH
Urteil vom 25.03.2010
I ZR 197/09
braunkohle-nein.de
BGB § 667

Leitsatz des BGH

Bei treuhänderischer Registrierung eines Domainnamens richtet sich der Herausgabeanspruch des Treugebers aus § 667 BGB auf Übertragung oder Umschreibung des Domainnamens.

BGH, Urteil vom 25. März 2010 - I ZR 197/08 - OLG Rostock

Dieser Fall zeigt eine Konstellation, bei der anders als im Regelfall nicht nur ein Anspruch auf Freigabe der Domain, sondern ein Anspruch auf Übertragung einer Domain gegen den Domaininhaber besteht.

In den Entscheidungsgründen heißt es:

"[...] a) Allerdings richtet sich der Anspruch des Treugebers aus § 667 BGB auf Herausgabe des Erlangten, bei treuhänderischer Registrierung eines Domainnamens also auf dessen Übertragung oder Umschreibung. Es kommt hier
nicht auf die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannten Besonderheiten des Domainrechts an, wonach es bei marken- und namensrechtlichen Ansprüchen hinsichtlich eines Domainnamens nur einen Freigabeanspruch, nicht jedoch einen Umschreibungsanspruch gibt (vgl. BGHZ 149, 192, 204 f. - shell.de). Denn im Fall einer treuhänderischen Registrierung stellt es keine ungerechtfertigte Bevorzugung des Treugebers gegenüber anderen etwaigen Prätendenten dar, wenn er den Domainnamen mit der Priorität der treuhänderischen Registrierung erhält.[...]"


Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: