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BGH: Händler ist für irreführende Angaben in Preissuchmaschinen verantwortlich - Versandkosten bei Froogle II

BGH
Urteil vom 18.03.2010
I ZR 16/08
Versandkosten bei Froogle II
UWG § 8 Abs. 1 Satz 1; PreisangabenVO § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 und Abs. 6 Satz 1, 2; UWG 2004 § 5 Abs. 1, 2 Satz 1 Nr. 2; UWG 2008 § 5 Abs. 1 Satz 1, 2 Nr. 2, § 5a Abs. 2, 3 Nr. 3


Der BGH hat in dieser Entscheidung nochmal klargestellt, dass ein Online-Händler für irreführende Angaben in Preissuchmaschinen verantwortlich ist, sofern die Daten vom Händler übermittelt und von der Preissuchmaschine unverändert in die Suchmaschine eingestellt wurden. Dabei ist der Online-Händler auch verpflichtet, seine Angaben in Preissuchmaschinen stets aktuell zu halten (Urteil des BGH vom 11.03.2010 - I ZR 123/08 mit kurzer Anmerkung )

Leitsatz des BGH:
Verstößt die Werbung in einer Preissuchmaschine wegen unzureichender oder irreführender Preisangaben gegen die Preisangabenverordnung oder das Irreführungsverbot, so ist der Händler dafür wettbewerbsrechtlich als Täter verantwortlich, wenn er die Preisangaben dem Betreiber der Suchmaschine mitgeteilt und der Betreiber der Suchmaschine die Preisangaben unverändert in die Suchmaschine eingestellt hat.
BGH, Urteil vom 18. März 2010 - I ZR 16/08 - OLG Stuttgart
LG Stuttgart

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

BGH: Grundpreisangabe genügt den Vorgaben der Preisangabenverordnung, wenn dieser mit dem Endpreis auf einen Blick wahrgenommen werden kann - Dr. Clauder's Hufpflege

BGH
Urteil vom 26.02.2009
Dr. Clauder's Hufpflege
PAngV § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 6, § 2 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 4 Abs. 4


Wieder einmal hat sich der BGH in einer Entscheidung mit den Vorgaben der Preisangabenverordnung befasst.

Leitsätze des BGH:
1. Im Rahmen der Preisangabenverordnung stellt die Werbung im Verhältnis zum Angebot kein Aliud, sondern ein Minus im Sinne einer Vorstufe dar.
2. Der Grundpreis ist dann i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV in unmittelbarer Nähe des Endpreises angegeben, wenn beide Preise auf einen Blick wahrgenommen werden können (Abgrenzung gegenüber BGH GRUR 2003, 889, 890 - Internet-Reservierungssystem und BGH GRUR 2008, 84 Tz. 29 und 31 - Versandkosten).
3. Die Regelung in § 4 Abs. 4 PAngV über die Preisauszeichnung bei Waren, die nach Katalogen oder Warenlisten oder auf Bildschirmen angeboten werden, kann nicht auf die bereits bei der Werbung bestehende Verpflichtung zur Angabe des Grundpreises gemäß § 2 PAngV übertragen werden.

BGH, Urteil vom 26. Februar 2009 - I ZR 163/06 - LG Darmstadt
AG Seligenstadt

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

BGH: Versandkosten müssen auch in Preissuchmaschinen und auf Preisvergleichsseiten angegeben werden - froogle.de

BGH
Urteil vom 16. Juli 2009
I ZR 140/07
Versandkostenangabe in Preisvergleichslisten


Der BGH hat mit dieser Entscheidung klargestellt, dass Shopbegreiber in Preissuchmaschinen bzw. auf Preisvergleichsseiten auch die Versandkosten angeben müssen Diese müssen - so der BGH - bereits auf der Übersichtsseite erscheinen. Es genügt nicht, wenn der Kunde erst durch einen Klick auf eine weitere Seite gelangt, wo die Versandkosten aufgeführt sind.

In der Pressemitteilung des BGH heißt es:

"Bei Preisangaben in Preisvergleichslisten müsse der Verbraucher auf einen Blick erkennen können, ob der angegebene Preis die Versandkosten enthalte oder nicht. Denn die Aussagekraft des Preisvergleichs, der üblicherweise in einer Rangliste dargestellt werde, hänge von dieser wesentlichen Information ab. Unter diesen Umständen sei es nicht ausreichend, wenn der Interessent erst dann, wenn er sich mit einem bestimmten Angebot näher befasse, auf die zusätzlich anfallenden Versandkosten hingewiesen werde."

Leider bieten nicht alles Preisvergleichsdienste die Möglichkeit, Versandkosten einzupflegen. Insofern gilt es Abmahnungn vorzubeugen.

Die vollständige Pressemitteilung des BGH finden Sie hier:
"BGH: Versandkosten müssen auch in Preissuchmaschinen und auf Preisvergleichsseiten angegeben werden - froogle.de" vollständig lesen