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BGH: Stiftung Preußische Schlösser und Gärten kann Herstellung und Verwertung von Foto- und Filmaufnahmen zu gewerblichen Zwecken verbieten

BGH
Urteile vom 17. Dezember 2010 –
V ZR 44/10, 45/10 und 46/10


Der BGH hat entschieden, dass die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten die ungenehmigte Herstellung und Verwertung von Foto- und Filmaufnahmen der von ihr verwalteten Gebäude und Gartenanlagen zu gewerblichen Zwecken untersagen darf, sofern sie Eigentümerin ist und die Fotos von ihren Grundstücken aus erstellt wurden.

Die Pressemitteilung des BGH finden Sie hier: "BGH: Stiftung Preußische Schlösser und Gärten kann Herstellung und Verwertung von Foto- und Filmaufnahmen zu gewerblichen Zwecken verbieten" vollständig lesen