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LG Dortmund: Wettbewerbswidrige Irreführung durch Werbung mit "20% auf Alles ohne Wenn und Aber" wenn es doch einen einschränkenden Sternchenhinweis gibt

LG Dortmund
Urteil vom 31.10.2018
20 O 22/18


Das LG Dortmund hat entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Irreführung vorliegt, wenn mit "20% auf Alles ohne Wenn und Aber" geworben wird, aber es doch einen einschränkenden Sternchenhinweis gibt. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale.