OLG Frankfurt: Irreführende Werbung für Mobilfunknetz mit "100 MBit/s LTE Netz" wenn Übertragungsrate im Durchschnitt nicht weit über 50 Mbit/s liegt und nicht gelegentlich 100 MBit/s
OLG Frankfurt
Urteil vom 11.07.2016
6 U 100/15
100 MBit/s LTE Netz
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Irreführung vorliegt, wenn ein Mobilfunkanbieter sein Mobilfunknetz mit "100 MBit/s LTE Netz" bewirbt, die Übertragungsrate im Durchschnitt aber nicht weit über 50 Mbit/s liegt und gelegentlich 100 MBit/s erreicht.
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 11.07.2016
6 U 100/15
100 MBit/s LTE Netz
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Irreführung vorliegt, wenn ein Mobilfunkanbieter sein Mobilfunknetz mit "100 MBit/s LTE Netz" bewirbt, die Übertragungsrate im Durchschnitt aber nicht weit über 50 Mbit/s liegt und gelegentlich 100 MBit/s erreicht.
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