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BGH: Anforderungen an eine formfreie anwaltliche Vergütungsvereinbarung für außergerichtliche Beratung

BGH
Urteil vom 03.12.2015
IX ZR 40/15
RVG § 3a Abs. 1 Satz 4, § 34 Abs. 1 Satz 1
RVG § 3a Abs. 1 Satz 1 und 2

Leitsätze des BGH:


1. Eine formfreie Gebührenvereinbarung für eine außergerichtliche Beratung liegt nur vor, wenn sich den Abreden der Parteien entnehmen lässt, dass oder in welchem Umfang die vereinbarte Vergütung ausschließlich Leistungen nach § 34 RVG umfasst.

2. Eine Vergütungsvereinbarung ist von anderen Vereinbarungen mit Ausnahme der Auftragserteilung abgesetzt, wenn der Vertrag die Vergütungsvereinbarung in einem gesonderten und entsprechend gekennzeichneten Abschnitt oder Paragraphen regelt. Deutlich ist dieses Absetzen, wenn die Vergütungsvereinbarung optisch eindeutig von den anderen im Vertragstext enthaltenen Bestimmungen - mit Ausnahme der Auftragserteilung - abgegrenzt ist.

BGH, Urteil vom 3. Dezember 2015 - IX ZR 40/15 - OLG Karlsruhe - LG Karlsruhe

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: