BGH: Eine Gemeinschaftmarke schützt nicht gegen rein firmenmäßigen Gebrauch - THE HOME STORE
BGH, Urteil vom 13.09.2007 - I ZR 33/05
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GMV Art. 9 Abs. 1
Der BGH hat entschieden, dass eine Gemeinschaftsmarke nicht gegen einen rein firmenmäßigen Gebrauch der geschützten Zeichenfolge durch einen Dritten schützt.
Leitsätze des Gerichts:
a) Die Gemeinschaftsmarke ist nicht gegen einen rein firmenmäßigen Gebrauch geschützt.
b) Ein auf die Verletzung einer Gemeinschaftsmarke in einem Mitgliedstaat gestützter Unterlassungsanspruch besteht jedenfalls in der Regel für das gesamte Gebiet der Europäischen Gemeinschaft.
BGH, Urt. v. 13. September 2007 - I ZR 33/05
OLG Hamburg
LG Hamburg
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: "BGH: Eine Gemeinschaftmarke schützt nicht gegen rein firmenmäßigen Gebrauch - THE HOME STORE" vollständig lesen
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Der BGH hat entschieden, dass eine Gemeinschaftsmarke nicht gegen einen rein firmenmäßigen Gebrauch der geschützten Zeichenfolge durch einen Dritten schützt.
Leitsätze des Gerichts:
a) Die Gemeinschaftsmarke ist nicht gegen einen rein firmenmäßigen Gebrauch geschützt.
b) Ein auf die Verletzung einer Gemeinschaftsmarke in einem Mitgliedstaat gestützter Unterlassungsanspruch besteht jedenfalls in der Regel für das gesamte Gebiet der Europäischen Gemeinschaft.
BGH, Urt. v. 13. September 2007 - I ZR 33/05
OLG Hamburg
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