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BGH: Eine Gemeinschaftmarke schützt nicht gegen rein firmenmäßigen Gebrauch - THE HOME STORE

BGH, Urteil vom 13.09.2007 - I ZR 33/05
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GMV Art. 9 Abs. 1


Der BGH hat entschieden, dass eine Gemeinschaftsmarke nicht gegen einen rein firmenmäßigen Gebrauch der geschützten Zeichenfolge durch einen Dritten schützt.

Leitsätze des Gerichts:

a) Die Gemeinschaftsmarke ist nicht gegen einen rein firmenmäßigen Gebrauch geschützt.

b) Ein auf die Verletzung einer Gemeinschaftsmarke in einem Mitgliedstaat ge­stützter Unterlassungsanspruch besteht jedenfalls in der Regel für das ge­samte Gebiet der Europäischen Gemeinschaft.

BGH, Urt. v. 13. September 2007 - I ZR 33/05
OLG Hamburg
LG Hamburg

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